Winterdienst
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Winterdienst: Das sind Ihre Pflichten!

23. Oktober 2009 , eingetragen von Ruebner  

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So schön die weiße Winterpracht fürs Auge auch sein mag, mit dem ersten Schneefall kommen auf Mieter und Vermieter ungeliebte Pflichten zu. Bei Glätte und Schnee schreibt die Verkehrssicherungs-pflicht vor, Bürgersteige und Zuwege zu streuen und vom Schnee zu befreien. MAIK RÜBNER Gartenarchitektur und Landschaftsbau erklärt, welche Pflichten auf Vermieter und Mieter in den kommenden Wintermonaten zukommen.

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