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Winterdienst und Schneeräumung gefragter denn je!

1. November 2011 , eingetragen von Ruebner  

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So langsam hält die kalte Jahreszeit wieder Einzug in Deutschland. Aus Sicht der Mitarbeiter des Leipziger Garten- und Landschaftsbauunternehmens MAIK RÜBNER kann der erste Schnee schon jetzt kommen! Die Vorbereitungen auf den Winterdienst laufen bereits seit mehreren Tagen auf Hochtouren.

Was Kinderherzen höher schlagen lässt, bringt für Hausbesitzer einige Verpflichtungen mit sich: Der erste Schnee im Winter. Den Zeitrahmen, in dem Eis und Schnee beseitigt werden sollten, geben dabei die Straßen- und Wegegesetze der Gemeinden vor. In Leipzig zum Beispiel müssen Gehwege, ebenso wie die Zugänge zu Haus, Garage und Mülltonne, an Werktagen ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends von Schnee und Eisglätte befreit werden, erklärt Garten- und Landschaftsbauingenieur Maik Rübner. „Sonn- und feiertags gelten etwas freundlichere Zeiten, von 9 bis 20 Uhr ist dann für die Sicherheit auf den Wegen zu sorgen“, so der Geschäftsführer des gleichnamigen Betriebes.

Wenn zu Beginn des Monats November erstmals deutliche Minusgrade den Winter in der Messestadt einläuten, wird das Leipziger Unternehmen MAIK RÜBNER davon allerdings nicht überrascht. “Der Winter kann kommen, die wichtigsten Maßnahmen sind getroffen“, erklärt Juliane Walther. „Wir werden erneut unser Bestes geben, um Leipzig auch diesem Winter professionell und zu fairen Preisen von Schnee und Eis zu befreien“, so die Diplom-Ingenieurin.

Der Winterdienst von MAIK RÜBNER – hohe Flexibilität, niedrige Kosten

„Ganz gleich ob Straßen, Gehwege oder Hinterhöfe. Ob private Auftraggeber, öffentliche Einrichtungen oder gewerbliche Kunden. – Unser Unternehmen ist auch in diesem Winter für jedes Einsatzgebiet gerüstet“, erklärt Geschäftsführer Maik Rübner. Wichtigstes Planungsinstrument in den kommenden Monaten wird auch in diesem Jahr wieder der aktuelle Wetterbericht sein. Dabei verlassen sich die erfahrenen Mitarbeiter nicht nur auf die Prognosen der Meteorologen. “Jede Nacht gegen 2.00 Uhr schaut der Diensthabende selbst noch einmal nach dem Wetter und fällt dann seine Entscheidung”, erklärt Rübner und fügt hinzu: „So soll verhindert werden, dass wir und unsere Kunden am Morgen von Glatteis überrascht werden, obwohl dies vom Wetterbericht nicht vorhergesagt war.“

Mit den richtigen Fahrzeugen ist bei MAIK RÜBNER für jeden noch so anspruchsvollen Winterdiensteinsatz die optimale Technik vorhanden. „Unser moderner Fuhrpark ist mit Winteraufsätzen und Räumschildern ausgerüstet, damit wir für unsere Kunden auch in der kommenden Jahreszeit rund um die Uhr beste Leistungen bringen können.“, erzählt Juliane Walther. Und was nicht mit Maschinenkraft beseitigt werden kann, dass erledigen die Mitarbeiter selbstverständlich per Hand mit Schneeschieber und Besen.

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Ihre Winterpflichten bei Schnee und Eisglätte

1. November 2011 , eingetragen von Ruebner  

Pflichten: Winterdienst und Streudienst

Es ist eine lästige Pflicht im Winter: Bei Minusgraden morgens früh aus dem Haus zu gehen und den Gehweg von Schnee und Eisglätte zu befreien. Dennoch sollte diese Pflicht niemand auf die leichte Schulter nehmen – ob Eigentümer oder Mieter. Denn wenn sich jemand auf dem glatten Weg verletzt, kann das zu hohen Schadensersatzansprüchen führen.

Kaum fällt der erste Schnee, bietet sich ein vertrautes Bild: Unsicher bewegen sich Passanten über ungestreute Fußwege und sind froh, wenn sie mit heilen Knochen ihr Ziel erreichen. Dabei haben sie kein Verständnis für Hausbesitzer, die aus Nachlässigkeit ihren Pflichten nicht nachkommen.

Die Pflichten der einzelnen

Grundsätzlich muss der Eigentümer sein Grundstück von Schnee und Glätte befreien. “Alle Wege, die von Anwohnern oder Fußgängern häufig genutzt werden – etwa zum Parkplatz, Müllcontainer oder Briefkasten – sind bei Schneefall frei zu schippen”, erklärt Dipl.-Ing. Maik Rübner und fügt hinzu: „An das Grundstück angrenzende Bürgersteige müssen als öffentliche Wege an sich von den Gemeinden geräumt und gestreut werden. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass diese Arbeiten oftmals die Anlieger abgewält werden – per Bestimmung in den Straßenreinigungssatzungen.“

Eigentümer müssen aber nicht in jedem Fall persönlich die Schneeschaufel zur Hand nehmen: Gerade in Mehrfamilienhäusern oder Wohnungsanlagen wird häufig ein professioneller Winterdienst eingeschaltet. Und auch auf Mieter können die Winterpflichten übertragen werden. “Häufig ist im Mietvertrag festgehalten, dass die Anwohner den Räum- und Streudienst übernehmen müssen”, erklärt Rübner. “Wie der Winterdinest dabei unter den Mietern aufgeteilt wird, ist in der Hausordnung festgeschrieben.”

Vollständig befreien kann sich ein Eigentümer von seiner Verantwortung aber nicht. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss er sich vergewissern, dass die zum Schippen verpflichteten Personen ihre Arbeit auch tatsächlich ausführen (Az.: VI ZR 126/07). Im Einzelnen müssen die vor Ort Verantwortlichen bei Schneefall räumen und bei Glätte darüber hinaus mit abstumpfenden Mitteln wie Granulat, Rollsplitt oder Sand streuen.

Keine Räumpflicht am späten Abend und nachts

Die Leipziger Winterdienstsatzung regelt, von wann bis wann die Bürgersteige zu räumen sind. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz beginnt die Räum- und Streupflicht um 07.00 Uhr mit Beginn des “allgemeinen Verkehrs” (Az.: 5 U 101/08) und endet einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge gegen 20.00 Uhr (Az.: VI ZR 125/83). An Sonn- und Feiertagen kommen die Gerichte Langschläfern entgegen. Die Schneeräumpflicht beginnt dann laut dem Mieterbund etwa ein bis zwei Stunden später. Für einen Zeitungsboten, der schon um 05.00 Uhr in der Früh kommt, muss also nicht eigens geräumt werden.

Deutlich mehr Anstrengungen werden bei Glatteis verlangt: Das Oberlandesgericht München hält Streumaßnahmen in dreistündigem Abstand für vertretbar, sofern das Streugut zwischenzeitlich seine Wirkung verloren hat (Az.: 1 U 3329/08). Für Urlauber, Berufstätige oder Kranke kann das zu einer organisatorischen Herausforderung werden. Sie müssen grundsätzlich für eine Vertretung sorgen.

Haftpflicht zahlt nicht immer

Ist die Räumpflicht eingehalten worden und es passiert trotzdem ein Unfall, springt die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers oder des Mieters ein. Trotzdem sollten sich Spaziergänger nicht darauf verlassen, dass ein Sturz bei Schnee und Eis automatisch zu einem Geldsegen führt. “Im Falle, dass sich der Fußgänger aus eigenem Verschulden verletzt oder die Glätte offensichtlich ist, muss er ein Mitverschulden gegen sich gelten lassen”, erläutert Garten- und Landschaftsbauingenieur Maik Rübner. Ein Schadenersatzanspruch werde dann um die jeweilige Mitverschuldensquote gekürzt – ein bisschen Eigenverantwortung wird also von allen Beteiligten erwartet.

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Ihr professioneller Winterdienst in und um Leipzig

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Ihr kompetenter Winterdienst-Partner für schneefreie Straßen, Gehwege und Treppen in Leipzig und Umgebung!

Bei Schnee und Eis ist MAIK RÜBNER Gartenarchitektur und Landschaftsbau Tag und Nacht für Sie im Einsatz. Wir sorgen mit unserem engagierten Winterdienst-Personal und leistungsstarken Fuhrpark dafür, dass Ihre Wege, Parkplätze und Zufahrten auch in der kalten Jahreszeit schnee- und eisfrei bleiben. Und dies zu günstigen Preisen!

Auch bei plötzlichem Wintereinbruch oder lang anhaltendem Schneefall ist auf uns Verlass. Schwierige und mitunter extreme Witterungsverhältnisse stellen für unsere Mitarbeiter bei der Schneeräumung kein Problem dar, sondern eine Herausforderung.

Großunternehmen, öffentliche Institutionen sowie private Grundstücks- und Immobilienbesitzer schätzen bereits heute unsere langjährigen Erfahrungen in der Schneebeseitigung. Unser spezielles Equipment sowie eine perfekte logistische Planung ermöglichen es uns, alle Winterdienst-Aufgaben stets zuverlässig und nach den aktuellen Anforderungen der städtischen Verordnungen zu erfüllen.

Von der Wintervorbereitung bis hin zur Schneeräumung erhalten Sie von uns alles aus einer Hand. Für unsere privaten, gewerblichen und öffentlichen Winterdienst-Kunden realisieren wir:

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Personelle und maschinelle Schneeräumung

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Schnee- und Glättebeseitigung

Schnee räumen
Räumung von Gehwegen, Park- und Betriebsflächen

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Streuen von Fahr- und Gehwegen mit Salz oder Splitt

Eisbeseitigung
Enteisung von Behältnissen, Gleisanlagen und Wasserleitungen

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Zu unseren zufriedenen Kunden zählen unter anderem Private Auftraggeber, Wohnungsbaugesellschaften, Haus- und Grundstücksverwaltungen, Öffentliche Einrichtungen, Kleingartenkolonien, Tankstellen und Waschanlagen, Kleine und mittelständische Betriebe, Kaufhäuser und Hotels in und um Leipzig:

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